Mit Geldauflagen helfen

Auch Geldauflagen können helfen, sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche zu fördern. Wir bitten Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Strafverteidiger sich dafür einzusetzen, die „Aktion Kindern Urlaub schenken“ mit einer Geldauflage zu unterstützen. Vielen Dank!

Informationen für Juristinnen und Juristen

Geldauflagen können helfen, sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen Erholung, Bildung und Förderung zu schenken. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Zuweisung!

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen:

  • Träger der „Aktion Kindern Urlaub schenken“ ist das Diakonische Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. (Diakonie Mitteldeutschland). Der Verband ist durch das Finanzamt Halle als gemeinnützig anerkannt.
  • Für Geldauflagen zugunsten der „Aktion Kindern Urlaub schenken“ haben wir ein separates Konto eingerichtet. Für eingegangene Geldauflagen stellen wir keine Spendenbescheinigung aus.
  • Wir berichten fristgerecht über eingehende oder ausgebliebene Zahlungen.
  • Wir sind in den Bundesländern Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bei den Oberlandesgerichten Dresden, Frankfurt, Jena und Naumburg gelistet. Über zugewiesene und eingehende Geldauflagen leisten wir jährlich Rechenschaft.
  • Wir garantieren absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen.

Gern senden wir Ihnen Adressaufkleber und unsere speziell für Bußgeldzahlungen vorgesehenen Überweisungsträger zur Verfügung. Bitte senden Sie dafür eine E-Mail mit der gewünschten Stückzahl und Ihrer Anschrift an helfen@diakonie-ekm.de!

Bitte verwenden Sie ausschließlich unser Geldauflagen-Konto:

IBAN: DE72 3506 0190 0000 1010 44
KD Bank
Kontoinhaber: Diakonie Mitteldeutschland

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